Wir verkaufen Ihnen nicht nur wertvollen Schmuck, sondern auch die Ausrüstung, um diese sicher zu verwahren und zu schützen.
Alle Artikel, die wir im Laden haben, finden Sie auch in unserem Onlineshop zur Ansicht. Wir verkaufen diese Artikel aber nur im Laden und versenden diese nicht.
Wir sind der einzige Fachhändler für Pfefferspray und Securityartikel in Osnabrück und Umgebung.
Wir haben Erfahrung im Umgang mit den von uns angebotenen Sicherheits-Artikeln. Daher können wir Sie umfassend beraten. Selbst über die rechtliche Lage zum Einsatz von Pfefferspray und Elektroschocker können wir Sie informieren. Den Einsatz von Pfefferspray können wir Ihnen im Geschäft anhand von Übungsdosen (Bild rechts) ohne Wirkstoffdemonstrieren. Sie können es auch gerne selber probieren. Je nach Nachfrage können wir auch Selbstverteidigungskurse mit unseren Artikeln anbieten.
Pfefferspray
Rechtliche Lage und Empfehlungen
Pfefferspray wird in Deutschland an Privatpersonen nur für den Einsatz als Tierabwehrspray verkauft. Es ist nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht und auch nicht erlaubt. Nur die Polizei darf Pfefferspray gegen Menschen einsetzen. Für den privaten Einsatz ist CS-Reizgas gedacht. CS-Reizgas zeigt aber keine Wirkung bei Menschen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Pfefferspray aber schon. Pfefferspray funktioniert nicht nur gegen Hunde, sondern auch gegen Wölfe, Bären oder Wildschweine.
Der Notwehr-Paragraf § 227 BGB besagt:
„(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
Sie dürfen also einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf Ihr Leib oder Eigentum abwenden, in dem Sie sich wehren. Dazu müssen Sie die mildesten Mittel einsetzen. Zudem muss die Verteidigung verhältnismäßig sein. Sie dürfen also nicht noch präventiv den am Boden liegenden Angreifer gegen den Kopf treten, damit er Sie nicht noch einmal angreift. Laut Nothilfegesetz dürfen Sie auch dabei helfen, den rechtswidrigen Angriff gegen einen anderen Menschen zu verhindern oder zu beenden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn Sie angegriffen werden, dürfen Sie sich mit Pfefferspray verteidigen. Aber bedenken Sie, dass Sie gegebenenfalls vor Gericht den gerechtfertigten Einsatz nachweisen müssen.
Sie dürfen das Pfefferspray nicht auf Straßenfeste, Kirmesse, Demonstrationen oder andere öffentliche Veranstaltungen mitnehmen. Beachten Sie auch, dass viele Städte Waffenverbotszonen eingerichtet haben. Wie wir jetzt wissen, gilt Pfefferspray als Waffe und darf nicht in diesen Zonen mit sich geführt werden.
Tipps für den Einsatz:
Tragen Sie das Pfefferspray immer so, dass Sie darauf schnell und unmittelbar zugreifen können. Wenn ein „Hund“ Sie angreift, können Sie nicht noch lange in der Handtasche nach dem Pfefferspray kramen. Unsere Empfehlung ist es, das Pfefferspray in der äußeren Jackentasche zu tragen. In der Tasche sollte auch nicht anderes sein, als die Pfefferspray-Dose. Wenn Sie rechtshänder sind, dann gehört das Pfefferspray in die rechte Tasche.
Sollten Sie bedroht werden, zeigen Sie nicht Ihre Pfefferspraydose oder drohen Sie nicht damit. Das würde Ihre Chancen mindern und den Überraschungseffekt zunichte machen. Wenn Sie aber merken, dass Sie ohne Einsatz von Gewalt nicht aus der Situation rauskommen, stecken Sie Ihre Hand unauffällig in Ihre Jackentasche und platzieren Ihren Zeigefinger auf dem Sprühknopf. Ziehen Sie schnell die Dose aus der Tasche und sprühen dem Angreifer direkt ins Gesicht. Dabei müssen Sie nicht millimetergenau treffen. Selbst wenn Sie nur die Kleidung treffen, wird sich die Wirkung rasch entfalten.
Pfefferspray hinterlässt bei gesunden Menschen keine bleibenden Schäden. Es ist extrem unangenehm. Die Augen fangen sofort an zu brennen und die Nase schmerzt unerträglich.
Es ist empfehlenswert, den Einsatz einmal mit der Trainingsdose zu üben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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